Rechtsprechung
BGH, 01.10.1991 - X ZR 128/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung von Mitwirkungspflichtigen des Bestellers nach § 642 BGB - Definition des Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB - Auslegung von vertraglich geregelten Entschädigungsansprüchen - Einkalkulierung der Kosten des Unternehmers, die durch Annahmeverzug ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 293, § 294, § 642 Abs. 1, § 278
Haftung des Auftraggebers für von ihm zu vertretenden Stillstand der Arbeiten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Baustillstand: Wann werden die Stillstandskosten ersetzt? (IBR 1992, 90)
Papierfundstellen
- ZfBR 1992, 31
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZR 128/89
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 13, 111, 113 [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53] ; 50, 32, 35; 98, 330, 334) [BGH 09.10.1986 - I ZR 138/84] . - BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84
"Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZR 128/89
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 13, 111, 113 [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53] ; 50, 32, 35; 98, 330, 334) [BGH 09.10.1986 - I ZR 138/84] . - BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66
Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers
Auszug aus BGH, 01.10.1991 - X ZR 128/89
Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 13, 111, 113 [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53] ; 50, 32, 35; 98, 330, 334) [BGH 09.10.1986 - I ZR 138/84] .
- BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98
Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke
Der Bundesgerichtshof hat ferner im Urteil vom 10. Januar 1991 - X ZR 128/89 = ZfBR 1992, 31) die dem Besteller nicht untergeordnete Deponieverwaltung als dessen Erfüllungsgehilfin angesehen, da sich der Besteller verpflichtet hatte, für den vom Unternehmer geschuldeten Abtransport von Aushub eine Deponie bereit zu halten. - OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07
Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht …
Das wiederum hat der BGH mit der vorzitierten Vorunternehmerrechtsprechung ausdrücklich verneint (BGH, BauR 2000, 722, 724; BGHZ 143, 132), sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl.: BGH, ZfBR 1992, 31; OLG Celle, BauR 1994, 629), die sich vorliegend aus den bereits dargestellten Gründen nicht feststellen lassen (…zum Ganzen: Prütting/Wegen/Weinreich/Leupertz, BGB-Kom., 2. Aufl., § 642, Rdn. 3 mwN).